Ein Drittel an den Höfen in den Feldmarken zu Niedenstein [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.] und zu Wichdorf [Stadtteil von Niedenstein, Schwalm-Eder-Kr.],...
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Urk. 14, 6697
A I u, Hesse sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Hesse, Nr. 3
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe H >> Hep-Hey >> Hesse
1489 Mai 30
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ein Drittel an den Höfen in den Feldmarken zu Niedenstein [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.] und zu Wichdorf [Stadtteil von Niedenstein, Schwalm-Eder-Kr.], deren restliche zwei Drittel die Hund [von Kirchberg] innehaben. Die Höfe werden folgendermaßen spezifiziert: 1.) ein Drittel eines Hofes, genannt der große Hof, der acht Malter zinst; 2.) ein Drittel eines Hofes zu (Obernhausen), der acht Malter zinst; 3.) ein Drittel eines Hofes, genannt der Wenigenhof [Wüstung/Hof auf der Gemarkung Wichdorf, Stadt Niedenstein, Schwalm-Eder-Kr.] (wenig hob), gelegen im Feld zu Wichdorf, der fünf Malter zinst; 4.) 13 Metzen Mohn aus jenen Höfen, die zu den zuvor genannten Höfen zu Niedenstein und Wichdorf gehören; 5.) ein Drittel am Gehölz, genannt der Emserberg [Wüstung/Gehölz auf der Gemarkung der Stadt Niedenstein, Schwalm-Eder-Kr.] (Emessebergk); 6.) der Anteil des Belehnten am Rodgeld vor der Wolfeiche; 7.) die Hälfte des Zehnts zu Goddenhausen [Wüstung auf den Gemarkungen Niedenstein und Metze, Stadt Niedenstein, Schwalm-Eder-Kr.] (Gasenhusen), dessen andere Hälfte der Landgraf von Hessen besitzt; 8.) ein Achtel des Rodzehnts vor Niedenstein. Die Lehen hatte ehemals der Vater der 1442 Belehnten inne.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konrad von Wallenstein, hessischer Hofmeister
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konrad von Wallenstein, hessischer Hofmeister
Belehnte/r: Konrad Hesse, Sohn des verstorbenen Simon Hesse, und sein Vetter Johann Hesse
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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