Mainz, 1585.02.09. (Richter Zimmermann). Der B. und Kaufhausdiener Klaus Dreher, sonst Lauther genannt, und seine Frau Katharina Wilartzin von Bretzenheim auf der Nahe machen, beide gesund, ihr Testament: Er hat aus erster Ehe (mit Anna von Frankfurt) zwei Kinder, ..eyb und Merga; nach dem Tod dieser Frau hatte er nichts, vielmehr 30 fl. Schulden, die er aus dem Zugebrachten seiner jetzigen Frau bezahlt hat; da ferner diese Kinder mit großer Beschwerde auferzogen und ehelich ausgesteuert worden, vermacht er ihnen nur je 20 fl. Aus der jetzigen Ehe ist ein Kind Hans vorhanden, das durch Erbfall von einer Seitenlinie an die 150 fl., einen silbernen Becher und einige Kleider erhalten hat. Er bestimmt als Haupterben seine Frau und diesen ihren Sohn. Z.: Velten Fhull, Heinrich Meister, Wollenweber, Werner Stern, Säckler, Hans Staffel, Facius Ochs, Georg Caspar, Hans Schwarz, Kärcher.
Vollständigen Titel anzeigen
Mainz, 1585.02.09. (Richter Zimmermann). Der B. und Kaufhausdiener Klaus Dreher, sonst Lauther genannt, und seine Frau Katharina Wilartzin von Bretzenheim auf der Nahe machen, beide gesund, ihr Testament: Er hat aus erster Ehe (mit Anna von Frankfurt) zwei Kinder, ..eyb und Merga; nach dem Tod dieser Frau hatte er nichts, vielmehr 30 fl. Schulden, die er aus dem Zugebrachten seiner jetzigen Frau bezahlt hat; da ferner diese Kinder mit großer Beschwerde auferzogen und ehelich ausgesteuert worden, vermacht er ihnen nur je 20 fl. Aus der jetzigen Ehe ist ein Kind Hans vorhanden, das durch Erbfall von einer Seitenlinie an die 150 fl., einen silbernen Becher und einige Kleider erhalten hat. Er bestimmt als Haupterben seine Frau und diesen ihren Sohn. Z.: Velten Fhull, Heinrich Meister, Wollenweber, Werner Stern, Säckler, Hans Staffel, Facius Ochs, Georg Caspar, Hans Schwarz, Kärcher.
U / 1585 Februar 9 (in 5 / 7)
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 5 (Stadtgericht)
09.02.1585
Stadtgericht Mainz
In 5 / 07, fol. 584 r.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:29 MESZ