Vor Johann Schwefer (Sweffer), Richter des Kölner Erzbischofs zu Neheim (Neyhem), erklären Greite Schepers, Witwe und Bürgerin zu Neheim, und ihre Tochter Greite, sie hätten dem Propst Hinrich von Rhemen (Remmen), der Priorin Marghreten Vogedes und dem Konvent zu Oelinghausen (Olinckhusen) ihren Garten vor Neheim verkauft. Dieser liegt oben vor dem Tor auf dem Oesterkampe zwischen den anderen Gärten nach "Mytwege tho". Er ist besonders eingezäunt und in ihm steht ein Obstbaum. Die Verkäuferinnen versprechen Währschaft und lassen den Garten auf. Sie übergeben auch eine besiegelte Urkunde, in der der + Hermann Schepere, Bürger zu Neheim, und seine Frau Greite den Garten an den + Godert Schrodere, ebenfalls Bürger zu Neheim, mit dem Recht auf Wiederkauf verkauft hatten. Von dessen Erben habe das Kloster den Garten mit eigenem Gelde eingelöst. Mit einer weiteren Summe habe das Kloster das Eigentumsrecht am Garten von Greite und ihrer Tochter erworben. Siegelankündigung des Richters. Standgenossen des Gerichts: Hannes Bruwer und Hinrich Lubecke, Bürger zu Neheim, sowie Herman Wegener, Bürger zu Hachen. Gegeben 1485 Juni 28 (op den nesten dynsdach na sunte Johannes Baptisten dage).