Papst Bonifatius (IX.) gestattet Johann (II.), d. J. Grafen von Wertheim und seiner Gemahlin Mechtild, sich vor dem Tode einen Beichtvater zu wählen. Diesem gibt er jetzt folgende Vollmacht, sie bei wahrer und aufrichtiger Beichte von allen Sünden los zu sprechen. Die Verpflichtungen, welche sie in der Beichte auf sich nehmen, müssen sie, wenn sie weiter am Leben bleiben, oder ihre Erben im Falle ihres Todes, erfüllen. Sonst würde ihnen, auch bei sonstigem Mißbrauch, die Beichte nichts nützen.
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Papst Bonifatius (IX.) gestattet Johann (II.), d. J. Grafen von Wertheim und seiner Gemahlin Mechtild, sich vor dem Tode einen Beichtvater zu wählen. Diesem gibt er jetzt folgende Vollmacht, sie bei wahrer und aufrichtiger Beichte von allen Sünden los zu sprechen. Die Verpflichtungen, welche sie in der Beichte auf sich nehmen, müssen sie, wenn sie weiter am Leben bleiben, oder ihre Erben im Falle ihres Todes, erfüllen. Sonst würde ihnen, auch bei sonstigem Mißbrauch, die Beichte nichts nützen.
Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 13c/1 Lade XXI A Nr. 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 13c/1 Päpstliche Bullen und Konzilsbeschlüsse (Lade XXI A)
Päpstliche Bullen und Konzilsbeschlüsse (Lade XXI A) >> 1. 1400-1491
1400 April 15 (Rome apud sanctum Petrum XVII. Kl. Maii pontificatus nostri anno undecimo)
Urkunden
Ausstellungsort: Rom, Sankt Peter
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel, abgeschnitten, grün-rote Seidenschnur hängt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel, abgeschnitten, grün-rote Seidenschnur hängt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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