Hans Krugk von Biebrich ('Beberg'), Zinsheber zum Neuen Kloster, bekundet, daß er im Auftrag von Äbtissin und Konvent eine Wiese, 'uben an Sonbergk' gelegen, die Müller Hen für 18 Albus innegehabt hat und die er, Hans Krugk, als Eigengut des Klosters zu Recht erklagt hat, für 12 Albus jährlich Müller Hens Sohn Hengin verliehen hat. Wenn man die Wiese ablösen will, dann soll man sich dessen nicht weigern, wie dies die darüber ausgefertigte Urkunde den Beständern vorschreibt ('wey bryff undt segel vormagk undt den bestendern vorgründen').

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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