Streit um die Zugehörigkeit von Schloß und Herrschaft Montjoie (Monschau). Der Kläger behauptet, Montjoie sei eine Pertinenz und ein Lehen des Herzogtums Jülich, während die Beklagten es zum Herzogtum Limburg (NL) rechnen. Klage gegen die Verhandlung des Hohen Rats von Brabant in dieser Streitsache, da das RKG das allein zuständige Gericht sei. Die Ladung wird als Edikt in Tongern (Belgien), Lüttich (Belgien) und Aachen öffentlich angeschlagen. Der Kläger erwähnt drei frühere Prozesse um Montjoie. 1450 sei Herzog Gerhard von Jülich und Berg von einem von Gaesbeck (Gosbeck, Gasbeck, gest. 1504) namens seiner Gattin Margaretha von Schönforst vor Statthalter und Mannen von Lehen des Lehnsgerichts des Herzogtums Limburg zitiert worden. Das am 5. Feb. 1452 gefällte Urteil sei später von dem kaiserl. Kommissar Graf Otto von Schaumburg annulliert worden. 1504 habe Johann von Gaesbeck Herzog Wilhelm von Jülich vor Kanzler und Räte von Brabant zitieren lassen. Das vom Herzog von Jülich angerufene RKG fällte am 24. Sept. 1509 in dieser Sache ein Urteil. Schließlich haben 1531 Johann von Gavere (Gavern, Gauern) des Achters Erben, nämlich Jakob von Gavere für seine Gattin Johanna von Gavere und Ludwig von Barlemont für seine Gattin Maria von Gavere, Herzog Johann von Jülich, Kleve und Berg, den Vater des nunmehrigen Klägers, verklagt.