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Verordnung: Es wird beinahe von allen Bürgermeistereien darüber geklagt, dass alle von 1808 bis 1821 erschienenen Verordnungen von den Schultheißen nicht ordnungsgemäß abgeheftet worden sind. Dasselbe gilt für die Zeitungen und Regierungsblätter. Alle diese Unterlagen sind auf Gemeindekosten nachzubeschaffen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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