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Verordnung: Die Untersuchung gegen August Loos von Gießen wegen Vernichtung amtlicher Bekanntmachungen soll, da es sich hier um ein politisches Vergehen handelt, auf diplomatischem Wege an die betreffende französische Behörde befördert werden
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Verordnung: Die Untersuchung gegen August Loos von Gießen wegen Vernichtung amtlicher Bekanntmachungen soll, da es sich hier um ein politisches Vergehen handelt, auf diplomatischem Wege an die betreffende französische Behörde befördert werden
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.3 Gerichtsorganisation und Zuständigkeit, Geschäftsgang >> I.3.2 Zuständigkeit
Darmstadt, 1849 März 7
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Loos, August
Vermerke: Deskriptoren: Gießen
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