Rundfunkneuordnung im Rhein-Neckar-Raum
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 D721018/105
6026859
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974
Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974 >> 1972 >> Mai
06.05.1972
(O-Ton) Peter Kehm, Dr., Programmdirektor des Süddeutschen Rundfunks: Rundfunkneuordnung, Neugliederung des Bundesgebiets: Ist der Rundfunk schneller als die Politik? - Sachverständigenkommission: Ihre Vorschläge müssen nicht auf Länderneuordnung warten / Die Landesregierung von Baden- Württemberg hält eine Rundfunkneuordnung vor der Länderneuordnung jedoch nicht für sinnvoll / Die Rundfunkneuordnung muss vom Gesetzgeber, den Landesparlamenten vollzogen werden / Die Rundfunkanstalten: Sinnvolle Neugestaltung des Rundfunkwesens im Südwesten brauchte nicht zu scheitern, wenn keine Länderneugliederung zustande käme / Mannheim Sitz einer großen Rundfunkanstalt im Südwesten? - Andere Rundfunkschwerpunkte, es gibt dort Studios / Gemeinsames Regionalprogramm für das Gebiet des Raumordnungsverbandes Rhein-Neckar, Welle 99,9 / Prognose: Neugeordnetes Rundfunkwesen erst nach Vorschlägen der Regierungen und Zustimmung der Parlamente / (3'36)
Musik (4'41)
Musik (4'41)
0:09:00; 0'09
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Chronik Baden-Württemberg
Kaspar, Siegfried
Baden-Württemberg
BRD: Neugliederung der Bundesländer
Rundfunk: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Rundfunk: Rundfunkpolitik
Saarländischer Rundfunk
Siebziger Jahre
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ