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Landgericht Görlitz (Bestand)
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Ausführliche Einleitung: Das 1822 gebildete königlich preußische Landgericht Görlitz wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1877 in ein Landgericht im Sinne des Reichsgerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 umgewandelt. Es war dem Oberlandesgericht Breslau (heute Wroclaw, Polen) unterstellt und zuständig für die Amtsgerichte der Kreise Görlitz-Stadt, Görlitz-Land, Hoyerswerda, Lauban und Rothenburg. Als Kollegiatgericht war es in erster und zweiter Instanz für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in Zivilsachen und Strafsachen zuständig. 1951 wurde das Landgericht Görlitz aufgelöst. Die Nachfolgebehörden waren die Bezirksgerichte Dresden und Cottbus.