Äbtissin Maria Scholastica [Klöckler], die Priorin und der Konvent des Klosters Baindt verleihen Jacob Merckh und seiner Ehefrau Maria Wiellat den zuvor von Jacob Merckhs Vater innegehabten, zum Kloster gehörenden Hof samt Zugehör zu Hefigkofen als Leiblehen. Es werden näher bestimmte Abgaben und Pflichten vereinbart. Bei Missbrauch oder mit dem Tod der Lehensleute fällt das Lehen an das Kloster heim.
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Äbtissin Maria Scholastica [Klöckler], die Priorin und der Konvent des Klosters Baindt verleihen Jacob Merckh und seiner Ehefrau Maria Wiellat den zuvor von Jacob Merckhs Vater innegehabten, zum Kloster gehörenden Hof samt Zugehör zu Hefigkofen als Leiblehen. Es werden näher bestimmte Abgaben und Pflichten vereinbart. Bei Missbrauch oder mit dem Tod der Lehensleute fällt das Lehen an das Kloster heim.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 369 II U 269
Num. 12
U 91
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 369 II Kloster Baindt
Kloster Baindt >> Urkunden
1654 Februar 12
Folio (Höhe x Breite)
Urkunden
Schaden: stark vergilbt
Baindt, Maria Scholastica Klöckler, Äbtissin von
Maria Scholastica, Äbtissin s. Baindt
Merckh, Jacob
Wiellat, Maria
Hefigkofen : Oberteuringen FN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ
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