Bestätigungsbrief von dem römischen Kaiser Rudolf für Graf Philipp von Eberstein, für sich selbst und Johann Jakob Guth von Sulz zu Durchhausen und Friedrich von Stein Callenfels zu Bentenbach und den minderjährigen Bruder des Philipp von Eberstein, Graf Johann Jakob von Eberstein, von kaiserlichem Reichskammergericht bestätigten Vormünder über das Privilegium vom 12.08.1530, worin dessen Verletzung bei 30 Mark löthigen Goldes verboten wurde