Zu viel Auspuff-Lärm - Getunte Autos und Motorräder nerven Anwohner
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/026 R150047/101
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/026 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2015
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2015 >> Juni
11. Juni 2015
Sommer im Rems-Murr-Kreis. Wenn Richard Muth auf seiner Terrasse sitzt, wird er richtig wütend: "Das ist Dauerlärm. Bei schönem Wetter von Freitag bis Sonntag, und das jedes Wochenende." Sein Haus steht nur wenige Meter neben einer Straße, die gerne von Ausflüglern benutzt wird. Und jetzt dröhnen sie wieder mit ihren getunten Untersätzen. Natürlich ist hier nicht jedes Auto oder Motorrad so laut wie ein Flugzeug. Es sind die schwarzen Schafe, die mit illegalen Auspuffanlagen extra viel Lärm machen. Mit Absicht. Die Politik steht den Krachmachern recht hilflos gegenüber. Die Landesregierung verweist darauf, dass Lärmgrenzwerte auf EU-Ebene entschieden werden, weit weg von Baden-Württembergs Straßen. Bleiben den Betroffenen also nur die Ohrstöpsel?
0'05
Audio-Visuelle Medien
Krötzschke, Stefan; Inhaber Naturparkhotel Ebnisee
Marasciulo, Dennis; Tuningszene Karlsruhe
Muth, Richard; Arbeitskreis Motorradlärm
Spinnler, Beate; Arbeitskreis Motorradlärm
Althütte WN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:30 MEZ
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