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Anordnung: Anlässlich des Todes des Großherzogs Ludwig III. v. Hessen und bei Rhein ist eine zwölfwöchige Landestrauer angesetzt. Wie sich alle Uniformträger in dieser Zeit zu kleiden haben, ist aus dieser Verfügung zu entnehmen
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Anordnung: Anlässlich des Todes des Großherzogs Ludwig III. v. Hessen und bei Rhein ist eine zwölfwöchige Landestrauer angesetzt. Wie sich alle Uniformträger in dieser Zeit zu kleiden haben, ist aus dieser Verfügung zu entnehmen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> A Staatsoberhaupt, Landständische Verfassung >> A.1 Staatsoberhaupt, fürstliche Familie, Huldigung, Landestrauer, Orden und Ehrenzeichen
Darmstadt, 1877 Juni 13
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Ludwig (Hessen und bei Rhein, Großherzog, III.)
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