Peter Büchelin von Fronhofen und Ehefrau Elsa Butzin bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit ein Haus mit Garten in Fronhofen im Burggraben verliehen hat, das vormals Hans Steiner lehensweise innehatte. Die Beliehenen müssen das Anwesen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen es auch "niendert schlaitzen" oder etwas davon veräußern. Eichen und andere fruchttragenden Bäume dürfen sie im Garten nicht fällen. Dem Abt reichen sie jährlich auf St. Martins Tag 8 ß d Ravensburger Währung an Zins. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen oder im Todesfall fällt das Anwesen heim, ebenso bei Eingehen einer Ungenossamenehe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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