Kaiserliche Admiralität und Vorgängerbehörden in Preußen (Bestand)
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Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Militär >> Preußische und Kaiserliche Marine 1849 bis 1918/1919 >> Spitzenbehörden
(1808) 1849-1889
Geschichte des Bestandsbildners: Die im Kurfürstentum Brandenburg und später im Königreich Preußen aufgebaute Flotte geriet im späten 18. Jahrhundert in Verfall. Anfang des 19. Jahrhunderts war Preußen keine Seemacht. Erst ab 1811/13 wurden wieder konsequent Seefahrzeuge zur Küstenverteidigung angeschafft und darüber hinausgehende Pläne entwickelt. Mit Schreiben vom 14.11.1817 wurden die anderen Seemächte über die neue preußische Kriegsflagge in Kenntnis gesetzt. Die Zuständigkeit für Marineangelegenheiten lag beim Preußischen Kriegsministerium, in welchem schließlich ab 1848 eine Abteilung für Marine-Angelegenheiten bestand. Parallel bestand eine Technische Marine-Kommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das weitere Vorgehen. Mit einer entsprechenden Allerhöchsten Kabinettsorder vom 5.9.1848 wurde die Königlich Preußische Marine gebildet und in der Folge entsprechend Kriegsschiffe zum Teil zum Bau in Auftrag gegeben, zum Teil gekauft oder auch von der Flotte des Deutschen Bundes übernommen. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 14.11.1853 wurde die Königlich Preußische Admiralität als nunmehr eigenständige höchste Marinebehörde eingerichtet. Chef der Admiralität war der Preußische Ministerpräsident. Die Admiralität bestand zu diesem Zeitpunkt aus drei Abteilungen (für Kommandoangelegenheiten; für technische Angelegenheiten; für allgemeine und Verwaltungsangelegenheiten). Mit dem 30.3.1854 wurde schließlich der bisherige Leiter der Technischen Marine-Kommission, Prinz Adalbert von Preußen, zum "Admiral der preußischen Küsten" und Oberbefehlshaber der Preußischen Marine ernannt. Am 14.3.1859 wurde die Admiralität umorganisiert und in zwei Abteilungen gegliedert (Marineverwaltung; Oberkommando). Bald darauf erfolgte jedoch eine grundsätzliche Umorganisation. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 16.4.1861 wurde die Admiralität aufgelöst und an ihrer Statt das Preußische Marineministerium gebildet. Dieses wurde in Personalunion vom Preußischen Kriegsminister geführt.
Mit dem 25.6.1867 ging die Preußische Marine zusammen mit den Seestreitkräften der anderen deutschen Staaten an den Norddeutschen Bund. Die Bezeichnungen in der Folgezeit sind uneinheitlich. In der Forschung ist die Bezeichnung Norddeutsche Bundesmarine gängig. Die Schiffe führten nun auch entsprechend die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes. Die Reichsverfassung vom 20.4.1871 definierte die Marine als Reichsangelegenheit und sprach sowohl von "Reichsmarine" als auch von "Kaiserlicher Marine". Durch eine entsprechende Weisung Kaiser Wilhelms I. an den Chef der neuen Oberbehörde für die Marine vom 1.2.1872 wurde die Marine von diesem Tag an als "Kaiserliche Marine" bezeichnet. Aus dem Preußischen Marineministerium wurde damit die Kaiserliche Admiralität.
Der Chef der Admiralität sollte die Verwaltung unter der Verantwortung des Reichskanzlers und den Oberbefehl nach den Anordnungen des Kaisers (Kaiserliche Kommandogewalt) führen. Die Admiralität blieb bis 1889 unter mehrfacher Umorganisation oberste Marinebehörde. Wegen der ständigen Vergrößerung und des Ausbaus der Kaiserlichen Marine wurde die Admiralität zum 1.4.1889 aufgelöst und an ihrer Stelle drei Spitzenbehörden geschaffen: Kaiserliches Marinekabinett (s. RM 2), Reichsmarineamt (s. RM 3), Oberkommando der Marine (s. RM 4).
Bestandsbeschreibung: Die im Kurfürstentum Brandenburg und später im Königreich Preußen aufgebaute Flotte geriet im späten 18. Jahrhundert in Verfall. Anfang des 19. Jahrhunderts war Preußen keine Seemacht. Erst ab 1811/13 wurden wieder konsequent Seefahrzeuge zur Küstenverteidigung angeschafft und darüber hinausgehende Pläne entwickelt. Mit Schreiben vom 14.11.1817 wurden die anderen Seemächte über die neue preußische Kriegsflagge in Kenntnis gesetzt. Die Zuständigkeit für Marineangelegenheiten lag beim Preußischen Kriegsministerium, in welchem schließlich ab 1848 eine Abteilung für Marine-Angelegenheiten bestand. Parallel bestand eine Technische Marine-Kommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das weitere Vorgehen. Mit einer entsprechenden Allerhöchsten Kabinettsorder vom 5.9.1848 wurde die Königlich Preußische Marine gebildet und in der Folge entsprechend Kriegsschiffe zum Teil zum Bau in Auftrag gegeben, zum Teil gekauft oder auch von der Flotte des Deutschen Bundes übernommen. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 14.11.1853 wurde die Königlich Preußische Admiralität als nunmehr eigenständige höchste Marinebehörde eingerichtet. Chef der Admiralität war der Preußische Ministerpräsident. Die Admiralität bestand zu diesem Zeitpunkt aus drei Abteilungen (für Kommandoangelegenheiten; für technische Angelegenheiten; für allgemeine und Verwaltungsangelegenheiten). Mit dem 30.3.1854 wurde schließlich der bisherige Leiter der Technischen Marine-Kommission, Prinz Adalbert von Preußen, zum "Admiral der preußischen Küsten" und Oberbefehlshaber der Preußischen Marine ernannt. Am 14.3.1859 wurde die Admiralität umorganisiert und in zwei Abteilungen gegliedert (Marineverwaltung; Oberkommando). Bald darauf erfolgte jedoch eine grundsätzliche Umorganisation. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 16.4.1861 wurde die Admiralität aufgelöst und an ihrer Statt das Preußische Marineministerium gebildet. Dieses wurde in Personalunion vom Preußischen Kriegsminister geführt.
Mit dem 25.6.1867 ging die Preußische Marine zusammen mit den Seestreitkräften der anderen deutschen Staaten an den Norddeutschen Bund. Die Bezeichnungen in der Folgezeit sind uneinheitlich. In der Forschung ist die Bezeichnung Norddeutsche Bundesmarine gängig. Die Schiffe führten nun auch entsprechend die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes. Die Reichsverfassung vom 20.4.1871 definierte die Marine als Reichsangelegenheit und sprach sowohl von "Reichsmarine" als auch von "Kaiserlicher Marine". Durch eine entsprechende Weisung Kaiser Wilhelms I. an den Chef der neuen Oberbehörde für die Marine vom 1.2.1872 wurde die Marine von diesem Tag an als "Kaiserliche Marine" bezeichnet. Aus dem Preußischen Marineministerium wurde damit die Kaiserliche Admiralität.
Der Chef der Admiralität sollte die Verwaltung unter der Verantwortung des Reichskanzlers und den Oberbefehl nach den Anordnungen des Kaisers (Kaiserliche Kommandogewalt) führen. Die Admiralität blieb bis 1889 unter mehrfacher Umorganisation oberste Marinebehörde. Wegen der ständigen Vergrößerung und des Ausbaus der Kaiserlichen Marine wurde die Admiralität zum 1.4.1889 aufgelöst und an ihrer Stelle drei Spitzenbehörden geschaffen: Kaiserliches Marinekabinett (s. RM 2), Reichsmarineamt (s. RM 3), Oberkommando der Marine (s. RM 4).
Inhaltliche Charakterisierung: Das Registraturgut der Admiralität gliedert sich in folgende Sachgebiete:
Zentrale Angelegenheiten:
Reichs- und Staatsverwaltung, Organisation und Dienststellenverwaltung, Admiralitätsrat, Kabinettsordres, Öffentlichkeitsarbeit, Marineverordnungsblätter, Kommandoangelegenheiten, Militärpolitische Angelegenheiten, Flottenpolitik, Indiensthaltung von Kriegsschiffen, Schiffsentsendungen, Personalwirtschaft, Mobilmachungsangelegenheiten, Organisation und Dienstbetrieb der Behörden und Marineteile an Land, Militärische Ausbildung, Unterricht, Bildungswesen, Flottentaktik und Übungen, Küstenbefestigung, Signalwesen, Transportangelegenheiten, Handelsmarine, fremde Marinen
Technische Angelegenheiten:
Erwerb fertiger Schiffe, Allgemeine technische Angelegenheiten des Kriegsschiffbaus, Reparaturen, Schiffbau, Maschinenbau, Artillerie und Torpedowaffe, Hafen-, Land- und Wasserbau
Verwaltungsangelegenheiten:
Etatangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen, Gehälter und Gebührnisse, Natural- und Geldverpflegung, Garnisonsbau, Garnisonsverwaltung, Uniformen und Bekleidung, Wohnungsangelegenheiten und Servis, Pensionen, Unterstützungen, Versorgung, Schulangelegenheiten und Seelsorge. In geringem Umfang sind ferner belegt: Justizangelegenheiten, Medizinalwesen, Hydrographische Angelegenheiten, Erwerb und Aufbau des Jadegebietes (Wilhelmshaven).
Der Bestand enthält als Vorakten auch die Überlieferung der Spitzenbehörden der preußischen und der Norddeutschen Marine.
Der Bestand umfaßt etwa 4000 AE mit ca. 900 Großformaten.
Erschließungszustand: Invenio
Vorarchivische Ordnung: Das zuvor streng nach Kommando- und Verwaltungsakten getrennte Registraturgut wurde in der als Einheitsbehörde organisierten Admiralität weitgehend vermischt.
Zitierweise: BArch RM 1/...
Mit dem 25.6.1867 ging die Preußische Marine zusammen mit den Seestreitkräften der anderen deutschen Staaten an den Norddeutschen Bund. Die Bezeichnungen in der Folgezeit sind uneinheitlich. In der Forschung ist die Bezeichnung Norddeutsche Bundesmarine gängig. Die Schiffe führten nun auch entsprechend die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes. Die Reichsverfassung vom 20.4.1871 definierte die Marine als Reichsangelegenheit und sprach sowohl von "Reichsmarine" als auch von "Kaiserlicher Marine". Durch eine entsprechende Weisung Kaiser Wilhelms I. an den Chef der neuen Oberbehörde für die Marine vom 1.2.1872 wurde die Marine von diesem Tag an als "Kaiserliche Marine" bezeichnet. Aus dem Preußischen Marineministerium wurde damit die Kaiserliche Admiralität.
Der Chef der Admiralität sollte die Verwaltung unter der Verantwortung des Reichskanzlers und den Oberbefehl nach den Anordnungen des Kaisers (Kaiserliche Kommandogewalt) führen. Die Admiralität blieb bis 1889 unter mehrfacher Umorganisation oberste Marinebehörde. Wegen der ständigen Vergrößerung und des Ausbaus der Kaiserlichen Marine wurde die Admiralität zum 1.4.1889 aufgelöst und an ihrer Stelle drei Spitzenbehörden geschaffen: Kaiserliches Marinekabinett (s. RM 2), Reichsmarineamt (s. RM 3), Oberkommando der Marine (s. RM 4).
Bestandsbeschreibung: Die im Kurfürstentum Brandenburg und später im Königreich Preußen aufgebaute Flotte geriet im späten 18. Jahrhundert in Verfall. Anfang des 19. Jahrhunderts war Preußen keine Seemacht. Erst ab 1811/13 wurden wieder konsequent Seefahrzeuge zur Küstenverteidigung angeschafft und darüber hinausgehende Pläne entwickelt. Mit Schreiben vom 14.11.1817 wurden die anderen Seemächte über die neue preußische Kriegsflagge in Kenntnis gesetzt. Die Zuständigkeit für Marineangelegenheiten lag beim Preußischen Kriegsministerium, in welchem schließlich ab 1848 eine Abteilung für Marine-Angelegenheiten bestand. Parallel bestand eine Technische Marine-Kommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das weitere Vorgehen. Mit einer entsprechenden Allerhöchsten Kabinettsorder vom 5.9.1848 wurde die Königlich Preußische Marine gebildet und in der Folge entsprechend Kriegsschiffe zum Teil zum Bau in Auftrag gegeben, zum Teil gekauft oder auch von der Flotte des Deutschen Bundes übernommen. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 14.11.1853 wurde die Königlich Preußische Admiralität als nunmehr eigenständige höchste Marinebehörde eingerichtet. Chef der Admiralität war der Preußische Ministerpräsident. Die Admiralität bestand zu diesem Zeitpunkt aus drei Abteilungen (für Kommandoangelegenheiten; für technische Angelegenheiten; für allgemeine und Verwaltungsangelegenheiten). Mit dem 30.3.1854 wurde schließlich der bisherige Leiter der Technischen Marine-Kommission, Prinz Adalbert von Preußen, zum "Admiral der preußischen Küsten" und Oberbefehlshaber der Preußischen Marine ernannt. Am 14.3.1859 wurde die Admiralität umorganisiert und in zwei Abteilungen gegliedert (Marineverwaltung; Oberkommando). Bald darauf erfolgte jedoch eine grundsätzliche Umorganisation. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 16.4.1861 wurde die Admiralität aufgelöst und an ihrer Statt das Preußische Marineministerium gebildet. Dieses wurde in Personalunion vom Preußischen Kriegsminister geführt.
Mit dem 25.6.1867 ging die Preußische Marine zusammen mit den Seestreitkräften der anderen deutschen Staaten an den Norddeutschen Bund. Die Bezeichnungen in der Folgezeit sind uneinheitlich. In der Forschung ist die Bezeichnung Norddeutsche Bundesmarine gängig. Die Schiffe führten nun auch entsprechend die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes. Die Reichsverfassung vom 20.4.1871 definierte die Marine als Reichsangelegenheit und sprach sowohl von "Reichsmarine" als auch von "Kaiserlicher Marine". Durch eine entsprechende Weisung Kaiser Wilhelms I. an den Chef der neuen Oberbehörde für die Marine vom 1.2.1872 wurde die Marine von diesem Tag an als "Kaiserliche Marine" bezeichnet. Aus dem Preußischen Marineministerium wurde damit die Kaiserliche Admiralität.
Der Chef der Admiralität sollte die Verwaltung unter der Verantwortung des Reichskanzlers und den Oberbefehl nach den Anordnungen des Kaisers (Kaiserliche Kommandogewalt) führen. Die Admiralität blieb bis 1889 unter mehrfacher Umorganisation oberste Marinebehörde. Wegen der ständigen Vergrößerung und des Ausbaus der Kaiserlichen Marine wurde die Admiralität zum 1.4.1889 aufgelöst und an ihrer Stelle drei Spitzenbehörden geschaffen: Kaiserliches Marinekabinett (s. RM 2), Reichsmarineamt (s. RM 3), Oberkommando der Marine (s. RM 4).
Inhaltliche Charakterisierung: Das Registraturgut der Admiralität gliedert sich in folgende Sachgebiete:
Zentrale Angelegenheiten:
Reichs- und Staatsverwaltung, Organisation und Dienststellenverwaltung, Admiralitätsrat, Kabinettsordres, Öffentlichkeitsarbeit, Marineverordnungsblätter, Kommandoangelegenheiten, Militärpolitische Angelegenheiten, Flottenpolitik, Indiensthaltung von Kriegsschiffen, Schiffsentsendungen, Personalwirtschaft, Mobilmachungsangelegenheiten, Organisation und Dienstbetrieb der Behörden und Marineteile an Land, Militärische Ausbildung, Unterricht, Bildungswesen, Flottentaktik und Übungen, Küstenbefestigung, Signalwesen, Transportangelegenheiten, Handelsmarine, fremde Marinen
Technische Angelegenheiten:
Erwerb fertiger Schiffe, Allgemeine technische Angelegenheiten des Kriegsschiffbaus, Reparaturen, Schiffbau, Maschinenbau, Artillerie und Torpedowaffe, Hafen-, Land- und Wasserbau
Verwaltungsangelegenheiten:
Etatangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen, Gehälter und Gebührnisse, Natural- und Geldverpflegung, Garnisonsbau, Garnisonsverwaltung, Uniformen und Bekleidung, Wohnungsangelegenheiten und Servis, Pensionen, Unterstützungen, Versorgung, Schulangelegenheiten und Seelsorge. In geringem Umfang sind ferner belegt: Justizangelegenheiten, Medizinalwesen, Hydrographische Angelegenheiten, Erwerb und Aufbau des Jadegebietes (Wilhelmshaven).
Der Bestand enthält als Vorakten auch die Überlieferung der Spitzenbehörden der preußischen und der Norddeutschen Marine.
Der Bestand umfaßt etwa 4000 AE mit ca. 900 Großformaten.
Erschließungszustand: Invenio
Vorarchivische Ordnung: Das zuvor streng nach Kommando- und Verwaltungsakten getrennte Registraturgut wurde in der als Einheitsbehörde organisierten Admiralität weitgehend vermischt.
Zitierweise: BArch RM 1/...
Kaiserliche Admiralität und Vorgängerbehörden (Kaiserliche Admiralität), 1811-1889
4131 Aufbewahrungseinheiten; 108,0 laufende Meter
Archivbestand
deutsch
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: Kaiserliches Marinekabinett (RM 2)
Reichsmarineamt (RM 3)
Oberkommando der Marine (RM 4)
Amtliche Druckschriften: Marineverordnungsblatt 1870 ff.
Rang- und Quartierlisten der Kaiserlichen Marine 1875-1889
Allgemeine Marinebefehle 1852-1871
RMD 7 Kaiserliche Admiralität/ Kaiserliches Oberkommando
Literatur: Hubatsch, Walter: Der Admiralstab und die obersten Marinebehörden in Deutschland 1848-1945. Frankfurt/M. 1958
Reichsmarineamt (RM 3)
Oberkommando der Marine (RM 4)
Amtliche Druckschriften: Marineverordnungsblatt 1870 ff.
Rang- und Quartierlisten der Kaiserlichen Marine 1875-1889
Allgemeine Marinebefehle 1852-1871
RMD 7 Kaiserliche Admiralität/ Kaiserliches Oberkommando
Literatur: Hubatsch, Walter: Der Admiralstab und die obersten Marinebehörden in Deutschland 1848-1945. Frankfurt/M. 1958
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 10:58 MESZ