Dekret des Generalvikars zu Konstanz über die Wiedererrichtung der Frühmesse zu Herbertingen, die wegen zu geringer Einkünfte vor längerer Zeit mit den beiden anderen Kaplaneien, der Katharinenpfründe und der Riedkapelle vereinigt worden war, da sie jetzt wieder hinreichende Einnahmen für einen eigenen Inhaber erträgt; die beiden anderen Kaplaneien aber werden wegen unzulänglicher Erträge zusammengelegt; mit Bestimmungen über die Pflichten des Inhabers der vereinigten Pfründen und besonders des Inhabers der wiedererrichteten Frühmesse, vom 27. Februar 1746 - Ausfertigung

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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