Simon und Stoffel Metzger, beide von Dürrmenz, wegen Ungehorsams gef. und peinlich angeklagt, in Anbetracht ihrer Jugend und auf Fürbitte dazu verurteilt, durch den Nachrichter mit Ruten geschlagen zu werden sowie für immer aus dem Fürstentum und über den Lech zu gehen, geloben eidlich, dem nachzukommen, und schwören U., in die sie besonders ihren Herrn von Maulbronn und die Einwohner von Dürrmenz einbeziehen.