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Wohnungsfürsorge, Generalia
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K 203 Regierung Münster, Besatzung nach dem 1. Weltkrieg
Regierung Münster, Besatzung nach dem 1. Weltkrieg >> 10. Wohnungsfürsorge für Ausgewiesene
1923-1924
Enthaeltvermerke: Enthält u. a.: - Bereitstellung von Gebäuden für den Hausrat ausgewiesener Beamter in Kassel durch das Landesfinanzamt Kassel, 1923 - Bereitstellung von Wohnungen für ausgewiesene Beamte an die Hilfsstellen Münster, Arnsberg und Minden in Parchim und Wilhelmshaven, 1923 - Bereitstellung von möblierten Wohnungen außerhalb des Gebiets der Hilfsstellen durch das Rote Kreuz - Organisation der Verteilung von möblierten und unmöblierten Wohnungen durch die Haupthilfsstelle in Kassel (Generalwohnungsnachweis G.W.N.) - Einbeziehung der Staatlichen Flüchtlingszentrale Ost in Frankfurt/Oder in die Herrichtung und Ausstattung von Wohnungen - Bereitstellung des "Beamtenfonds" für die Wohnungen - Organisation der Unterbringung von Frauen und Kindern bei Verwandten oder am neuen Dienstort des Beamten oder in einer von der "Hilfestelle für Rhein-Ruhr Ausgewiesene" bei der Regierung Münster zur Verfügung gestellten Wohnung - Einrichtung einer Nothilfsstelle für Ausgewiesene aus dem Ruhrgebiet am Bahnhof Münster (vgl. Nr. 27) - Meldungen der Landräte im Regierungsbezirk Münster über Vorkehrungen zur Erstversorgung von Ausgewiesenen, insbesondere Schutzpolizisten, einer Verfügung vom 27. März 1923 folgend - Vereinbarung zwischen Transport- und Interessengemeinschaft Deutscher Spediteure und dem Reich über die planmäßige Durchführung von Möbeltransporten - Sammelstelle von Möbelwagen für den Regierungsbezirk Münster in Münster - Richtlinien für die Umzüge aus dem besetzten Westgebiet, erlassen von der Haupthilfsstelle in Kassel - Versuch des Leiters der Hilfsstelle Münster und des Leiters der Haupthilfsstelle Kassel, beim preußischen Innenminister die Freizügigkeit der Ausgewiesenen einzuschränken - Unterbringung von möblierten Mietern der in die Stadt Münster verlegten Behörden - nur vorübergehende Unterbringung von Ausgewiesenen in Wohnungen im Gebiet der Hilfsstellen - Zeitung "Der Ausgewiesene. Nachrichtenblatt des Deutschen Beamtenbundes (D.B.B.) für seine aus Amt und Heim vertriebenen Mitglieder, Nr. 4 vom 23. Juni 1923 - Unterbringung von ausgewiesenen Eisenbahnern durch die Reichsbahndirektion u. a. Münster - Selbständige Verfügung der Hilfsstelle Münster über die in ihrem Gebiet verfügbaren Wohnungen ab August 1923 - Schätzung einer Zahl von 30.000 Ausgewiesenen, 11.000 in Landkreisen untergebracht, Regierungsbezirk Münster 6.300, 3. August 1923 - Verfügbarkeit von nur 3 Wohnungen in Münster für Ausgewiesene, 19. Oktober 1923 - Vorrang der Ausgewiesenen auf dem Wohnungsmarkt - Wohnungsnot in Kassel aufgrund der Zahl der Ausgewiesenen - Umgang mit dem Hausrat von ausgewiesenen Beamten in den besetzten Gebieten - Finanzielle Regelungen für ins besetzte Gebiet zurückkehrende Beamte und ihre von ihnen getrennt lebenden Familien - Definition der Rolle des Roten Kreuzes durch die Zentralfürsorgestelle für vertriebene Deutsche aus dem Auslande und den besetzten Gebieten, 1924 - Regelungen zur Versicherung des Umzugs und des Rückzugs - Regelung zur Tilgung von Darlehen für Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände von Ausgewiesenen
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.