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Gilg Wägner von Höfingen, gef. zu Leonberg, weil er sich trotz Verbotes mit Juden auf Entlehnung und Wucher eingelassen hatte und dann entgegen der gemeinen Landesordnung bis zur Bezahlung nicht außer Landes gegangen war, sondern sich bei Tag und Nacht heimlich in Höfingen aufgehalten hatte, jedoch auf Fürbitten peinlicher Rechtfertigung enthoben und freigelassen, verspricht, sofort aus Württemberg zu gehen, erst nach Bezahlung der Juden zurückzukehren und eine von ihnen beglaubigte Quittung dem Leonberger Vogt zu überbringen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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