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Verordnung: Bei Prozessen von Kindern gegen ihre Eltern ist bei zehn Reichstalern Strafe zuerst die Genehmigung des Amtes einzuholen
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.6 Zivil- und Erbrechtsangelegenheiten, Versteigerungen, Hypotheken
Gießen, 1717 Februar 22
Sachakte
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 459
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