Hamster, Katze & Co. - Brauchen wir einen Haustier-Führerschein?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/026 R150050/204
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/026 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2015
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2015 >> Juli
30. Juli 2015
Manche halten es für einen Witz, doch die Landesbeauftragte für Tierschutz meint es ernst. Sie fordert einen "Führerschein" für alle, die sich ein Haustier zulegen wollen. Sinnvoller Tierschutz oder Überregulierung?
Hamster, Katze oder Sittich sind für viele Menschen ihr ¿Ein und Alles¿, aber häufig werden sie falsch gehalten. Damit es den fast vier Millionen Haustieren im Land gut geht, fordert die Landestierschutzbeauftragte Cornelie Jäger einen Haustier-Führerschein. Egal ob Nager, Wellensittich oder exotische Tiere: Wer sich ein Tier ins Haus holen will, soll sich erst mal schulen lassen. Der Vorstoß stößt auf ein geteiltes Echo: Die einen halten die Bestimmungen im Tierschutzgesetz für ausreichend, andere dagegen Jägers Führerschein für überfällig. Der Mensch habe den Umgang mit Tieren verlernt, argumentieren Tierschützer und Tierärzte. Doch der zuständige Landesminister sieht keinen Handlungsbedarf. Für den Haustier-Führerschein sei nicht die Landes-, sondern die Bundesregierung zuständig, sagt Minister Alexander Bonde (Grüne). Obwohl seine Partei seit langem ein Heimtierschutzgesetz fordert.
Studiogast: Thomas Steidl, Präsident der Landestierärztekammer
Hamster, Katze oder Sittich sind für viele Menschen ihr ¿Ein und Alles¿, aber häufig werden sie falsch gehalten. Damit es den fast vier Millionen Haustieren im Land gut geht, fordert die Landestierschutzbeauftragte Cornelie Jäger einen Haustier-Führerschein. Egal ob Nager, Wellensittich oder exotische Tiere: Wer sich ein Tier ins Haus holen will, soll sich erst mal schulen lassen. Der Vorstoß stößt auf ein geteiltes Echo: Die einen halten die Bestimmungen im Tierschutzgesetz für ausreichend, andere dagegen Jägers Führerschein für überfällig. Der Mensch habe den Umgang mit Tieren verlernt, argumentieren Tierschützer und Tierärzte. Doch der zuständige Landesminister sieht keinen Handlungsbedarf. Für den Haustier-Führerschein sei nicht die Landes-, sondern die Bundesregierung zuständig, sagt Minister Alexander Bonde (Grüne). Obwohl seine Partei seit langem ein Heimtierschutzgesetz fordert.
Studiogast: Thomas Steidl, Präsident der Landestierärztekammer
0'14
Audio-Visuelle Medien
Steidl, Thomas; Präsident der Landestierärztekammer
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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