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Hinweis an Herrn Amtmann Grolmann in Burg-Gemünden, wem die juristische Unterstellung der Pächter von den Schenkischen Häusern und Grundstücken untersteht
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Hinweis an Herrn Amtmann Grolmann in Burg-Gemünden, wem die juristische Unterstellung der Pächter von den Schenkischen Häusern und Grundstücken untersteht
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.3 Gerichtsorganisation und Zuständigkeit, Geschäftsgang >> I.3.2 Zuständigkeit
Rülfenrod, 1811 Oktober 19
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Grolmann, (N.N.)
Vermerke: Deskriptoren: Burg-Gemünden
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