Philipp v. Hohenfels bekundet, dass er dem Ritter Peter v. Geispitzheim, der keine männlichen Erben habe, zusammen mit seinen Töchtern Albrad, Len...
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B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1165-1400
1244 Dezember, Burg Schwabsburg
als lateinische Urkunde und deutsche Übersetzung, s. dort (Nr. 456)
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Philipp v. Hohenfels bekundet, dass er dem Ritter Peter v. Geispitzheim, der keine männlichen Erben habe, zusammen mit seinen Töchtern Albrad, Lendrud und Agnes 60 Joch in Friesenheim, 10 Joch und einen Hof zu Dolgesheim und genannte Güter und Gefälle des Hofs zu Dalheim verliehen habe. - Zeugen: Werner v. Bolanden, Philipp v. Falkenstein, Wolfram de Arde, Gotdank v. Partenheim, Heinrich Fulschüssel, Huno Rüdiger, Rüdigers Sohn, und dessen Bruder Hugo. Geschäftszeugen: Marquard v. Winnenberg, Werner Truchseß v. Alzey, seines Bruders Sohn Maso, die Gebrüder Jakob und Eberhard v. Littheim, Jakob, Sohn des Rape, Hermann v. Flörsheim, Durinhard v. Westhofen, Ludwig v. Falkenstein, Dietrich Nagel, Crugelin, Embricho Vogt und dessen Bruder Wilhelm v. Geispitzheim, Erpho, Meingot, Sohn Meingots, Otto, Schwestersohn Ottos von Oppenheim und dessen Oheim Otto
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller, Werner v. Bolanden, Philipp v. Falkenstein, Söhne seines Vaterbruders
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller, Werner v. Bolanden, Philipp v. Falkenstein, Söhne seines Vaterbruders
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ