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Verordnung: Alle Justiz- und Polizeibeamten werden angehalten, dass zur Wiederkehr des Tages der Völkerschlacht bei Leipzig alles unrühmliche Verhalten der Bevölkerung auf den Straßen der Orte unterbleibt
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Verordnung: Alle Justiz- und Polizeibeamten werden angehalten, dass zur Wiederkehr des Tages der Völkerschlacht bei Leipzig alles unrühmliche Verhalten der Bevölkerung auf den Straßen der Orte unterbleibt
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> B Geschichte, Topografie, Kulturpflege >> B.1 Landesgeschichte, Jubiläen, staatliche Feste, Archive
Gießen, 1815 Oktober 8
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Vermerke: Deskriptoren: Leipzig
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