Hans Rietaisch, B. zu Weilheim, der sich landflüchtig 6 Wochen lang im Ausland aufgehalten hatte, weil er wegen eines 20 Wochen zurückliegenden Handels mit Jörg Miller von Weilheim eine Vorladung vor den Ammann erhalten hatte, ins Land zurückgekehrt, um der am 23. Juli auf Befehl des Ritters Eberhard von Freiburg zu Neidlingen erfolgten Verbrennung etlicher Unholde zuzusehen, nach einem in Hepsisau gehaltenen Zechgelage zunächst eine Nacht in Weilheim, anschließend zu Kirchheim ins Gefängnis gelegt, jedoch unter der Bedingung, dass er sich künftig wohl verhält, alle Zechen und Gesellschaften meidet, keine Waffen trägt und die Atzung bezahlt, freigelassen, verpflichtet sich, dies alles auszuführen und zu halten, und schwört U.