Kreuzlingen, Augustinerkloster Nachträge) (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 469
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 >> Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien >> Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster >> Kreuzlingen, Augustinerkloster
Vorbemerkung: Das im 10. Jahrhundert gegründete Augustinerkloster Kreuzlingen (Schweizer Kanton Thurgau) verfügte im Mittelalter und in der frühen Neuzeit über zahlreiche Besitzungen im heutigen Baden-Württemberg. Diese konzentrierten sich weitgehend, aber nicht ausschließlich auf das Gebiet des heutigen Friedrichshafen und nordwestlich davon, wo dem Kloster um 1150 von einem Rudolf sein umfangreicher Eigenbesitz um Hirschlatt und Kehlen geschenkt worden war. Der sogen. Kelhof (Pfleghof) in Hirschlatt bildete den Verwaltungsmittelpunkt dieser Besitzungen, die durch Schenkungen und Ankäufe weiter anwuchsen. Neben direkt zum Kelhof gehörenden Gütern wurden von hier auch die umliegenden Güter verwaltet. Die Vogtei war seit ca. 1300 durch das Reich an die Grafen von Montfort verpfändet. 1659 erwarb das Kloster selbst die Vogtei und Hoheitsrechte, 1749 auch die hohe Gerichtsbarkeit in dieser Gegend. Die so entstandene kleine Herrschaft Hirschlatt gehörte bis 1803 zu Vorderösterreich, fiel dann an Hohenzollern-Hechingen, 1813 an Württemberg. Nach der Auflösung des Klosters 1848 gelangten die Archivalien ins Archiv des Schweizer Kantons Thurgau in Frauenfeld. Dieses übersandte 1865/66 die Urkunden und Akten des Klosters, die württembergische Gebietsteile betrafen, zusammen mit zwei Repertorien an das damalige kgl. Staatsarchiv Stuttgart. Diese Akten bilden heute den Bestand B 469: Kreuzlingen, Augustinerkloster. Das ältere der beiden Repertorien, das die Akten des Kloster zur Pflege Hirschlatt verzeichnet (das sogen. Archivium Hirschlathense), wurde bereits 1759, also wohl noch im Kloster selbst, aufgrund der damaligen Ordnung angelegt. Es enthält mehr Urkunden und Akten, als 1865/66 tatsächlich übersandt wurden. Die übrigen verblieben in Frauenfeld. Das zweite Repertorium verzeichnet die Urkunden und Akten zu weiteren Ortschaften in Württemberg und ist etwas jünger, aber ebenfalls bereits vor der Ablieferung angefertigt worden. Der vorliegende Nachtrag entstand 1991 durch die Auflösung des Bestandes B 37: Vorderösterreichische Regierung betreffend Hirschlatt. Im Rahmen der Neuverzeichnung der Akten der vorderösterreichischen Regierung durch Dr. Peter Steuer (vgl. die Einleitung zu B 17) wurde festgestellt, daß die Urkunden und Akten von B 37 nicht zur Provenienz Vorderösterreichische Regierung gehörten, sondern zur Provenzienz Kloster Kreuzlingen bzw. Kreuzlinger Pflege (Herrschaft) Hirschlatt. Dabei waren jedoch, ähnlich wie bereits im Bestand B 469 selbst, diese beiden Provenienzen bzw. Provenienz und Unterprovenienz untereinander vermischt. Bei diesen Unterlagen handelt es sich wahrscheinlich um die Archivalien, die der württembergische Archivkommissär Valentin Schloßstein nach 1813 zum einen unter den Akten der Landvogtei Schwaben, zum anderen im Kameralamt Friedrichshafen, wohin sie vom Kameralamt Tettnang gekommen waren, aufgefunden und nach Stuttgart gebracht hatte. Diesen Akten hinzugefügt wurde ein bisher unverzeichneter Rest von B 469, bei dem ebenfalls die Provenienzen Kloster Kreuzlingen und Pflege (Herrschaft) Hirschlatt vermischt sind. Eine endgültige Provenienzentrennung kann erst bei einer Neuverzeichnung des gesamten Bestandes erfolgen. Bei der Klassifikation wurde versucht, den Nachtrag analog zum bestehenden Bestand zu ordnen, da dessen Aufbau (vgl. das Findbuch von 1759) den Aufbau des alten Kreuzlinger Archivs der Herrschaft (Pflege) Hirschlatt wiederzuspiegeln scheint. Dieses nennt vier Abteilungen (classes), nämlich: I. Begreifft in sich, was den Kehlhoff Hirrschlath immediate concernirt II. Beinhaltet einige hirschlathsche Lehenhöff III. Begreifft in sich die übrige Höff und all die ienige orth, so den Köhlhoff einigermaßen concerniren IV. Supplementum ad tres priores classes
Während die beiden mittleren Abteilungen rein nach Orten aufgeteilt sind, nennt die erste und vierte Sachthemen. Die Akten des Nachtrags ließen sich relativ problemlos in diese vier Kategorien einordnen. Dabei wurden innerhalb von Klasse I an einigen Stellen mehrere Unterabteilungen zusammengefaßt und die zur Klasse IV gehörige Abteilung Bauwesen in die Klasse I eingefügt. Zur besseren Einsicht in den Aufbau werden in der Inhaltsübersicht neben den neu gebildeten Obertiteln die alten Abteilungen genannt. Schwierigkeiten bereitete die Vermischung der Provenienzen der Herrschaft Hirschlatt und des Klosters Kreuzlingen. Da jedoch auch bei den Akten mit der Provenienz Kloster Kreuzlingen fast ausschließlich Orte berührt sind, die zur Herrschaft Hirschlatt gehörten, wurden diese Akten in die Hirschlatter Ordnung eingefügt. Auf eine Trennung von Pergamenturkunden und Akten im Repertorium wurde infolge dieser Analogie zur älteren Bestandsordnung verzichtet. Die Pergamenturkunden lassen sich jedoch über eine Liste im Repertorium schnell nachweisen. Die Neuklassifizierung machte eine Neuzählung der Bestellnummern der beiden Nachtragsteile, die zwischenzeitlich bereits mit Bestellnummern versehen worden waren, notwendig. Eine Konkordanz am Ende des Repertoriums ermöglicht das Auffinden der Akten auch nach den alten Signaturen oder nach der Signatur des aufgelösten Bestandes B 37. Die Verzeichnung der aus B 37 übernommenen Urkunden und Akten sowie der noch unverzeichneten Akten von B 469 erfolgte im Frühjahr 1988 durch verschiedene Archivinspektoranwärter/Innen. Die Beendigung der Verzeichnung und die Eingabe in die EDV nahm die Archivinspektoranwärterin Ulrike Schulze 1991 vor. Verzeichnung und Eingabe wurden im August 1993 durch Archivreferendar Franz-Josef Ziwes korrigiert und ergänzt. Im September/Oktober 1993 wurde der Nachtrag durch Archivreferendarin Ulrike Höroldt mit Hilfe älterer Vorarbeiten klassifiziert und abgeschlossen. Die Gesamtleitung lag bei Oberarchivrat Dr. Krimm. Der Nachtrag umfaßt 104 Büschel und 8 Pergamenturkunden (zusammen ca. 1,02 lfd. m). Weiteres Material zu Kloster Kreuzlingen bzw. Pflege Hirschlatt findet sich in den Lagerbuchselekten des HStAS H 226 Nr.150-237 und dem Oberamtsselekt H 41, ferner im Staatsarchiv des Schweizer Kantons Thurgau in Frauenfeld, einiges noch im Stadtarchiv Friedrichshafen. Stuttgart, im Oktober 1993 Ulrike Höroldt
Während die beiden mittleren Abteilungen rein nach Orten aufgeteilt sind, nennt die erste und vierte Sachthemen. Die Akten des Nachtrags ließen sich relativ problemlos in diese vier Kategorien einordnen. Dabei wurden innerhalb von Klasse I an einigen Stellen mehrere Unterabteilungen zusammengefaßt und die zur Klasse IV gehörige Abteilung Bauwesen in die Klasse I eingefügt. Zur besseren Einsicht in den Aufbau werden in der Inhaltsübersicht neben den neu gebildeten Obertiteln die alten Abteilungen genannt. Schwierigkeiten bereitete die Vermischung der Provenienzen der Herrschaft Hirschlatt und des Klosters Kreuzlingen. Da jedoch auch bei den Akten mit der Provenienz Kloster Kreuzlingen fast ausschließlich Orte berührt sind, die zur Herrschaft Hirschlatt gehörten, wurden diese Akten in die Hirschlatter Ordnung eingefügt. Auf eine Trennung von Pergamenturkunden und Akten im Repertorium wurde infolge dieser Analogie zur älteren Bestandsordnung verzichtet. Die Pergamenturkunden lassen sich jedoch über eine Liste im Repertorium schnell nachweisen. Die Neuklassifizierung machte eine Neuzählung der Bestellnummern der beiden Nachtragsteile, die zwischenzeitlich bereits mit Bestellnummern versehen worden waren, notwendig. Eine Konkordanz am Ende des Repertoriums ermöglicht das Auffinden der Akten auch nach den alten Signaturen oder nach der Signatur des aufgelösten Bestandes B 37. Die Verzeichnung der aus B 37 übernommenen Urkunden und Akten sowie der noch unverzeichneten Akten von B 469 erfolgte im Frühjahr 1988 durch verschiedene Archivinspektoranwärter/Innen. Die Beendigung der Verzeichnung und die Eingabe in die EDV nahm die Archivinspektoranwärterin Ulrike Schulze 1991 vor. Verzeichnung und Eingabe wurden im August 1993 durch Archivreferendar Franz-Josef Ziwes korrigiert und ergänzt. Im September/Oktober 1993 wurde der Nachtrag durch Archivreferendarin Ulrike Höroldt mit Hilfe älterer Vorarbeiten klassifiziert und abgeschlossen. Die Gesamtleitung lag bei Oberarchivrat Dr. Krimm. Der Nachtrag umfaßt 104 Büschel und 8 Pergamenturkunden (zusammen ca. 1,02 lfd. m). Weiteres Material zu Kloster Kreuzlingen bzw. Pflege Hirschlatt findet sich in den Lagerbuchselekten des HStAS H 226 Nr.150-237 und dem Oberamtsselekt H 41, ferner im Staatsarchiv des Schweizer Kantons Thurgau in Frauenfeld, einiges noch im Stadtarchiv Friedrichshafen. Stuttgart, im Oktober 1993 Ulrike Höroldt
8 Urkunden, 104 Büschel (1,02 lfd. m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:39 PM CET
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