Erzbischof Heinrich von Köln, Erzkanzler für Italien, an Äbtissin
und Konvent von Essen: Er widerruft die Mahnung, die wegen der als Subsidium
commune der Stadt und der Diözese auferlegten und vom Stift nicht gez-ahlten
drei Zehnten von seinen Kommissaren, dem Subdekan und dem Domherrn Gerhard
von Limburg (Lymburg), ausgesprochen worden war. Er will, dass das Stift
nicht weiter behelligt wird. Datum a.d. 1321, in octava beati
Remigii.