Reinhard von Westerburg (-gh), Propst der Kirche St. Cassius zu Bonn, Archidiakon der Kölner Kirche, und Dekan und Kapitel der Bonner Kirche bekunden, dass sie nach reiflicher Beratung einmütig Mathias von Merl (Merloe), dem Sohn Johanns, des Kellners ihres Propstes, und seinen Erben die kleinen und großen Zehnten, die der Bonner Kirche in Ersdorf (-torff), Altendorf (Alendorff) und Merl zustehen und die von ihnen mit allem Recht und Zubehör eingenommen wurden, bzw. den Empfang derselben zu diesem Recht und zu welchem Recht sie die Zehnten dem Johann zum Nießbrauch eingeräumt hatten, eingeräumt haben. Mathias und seine Erben sollen die Zehnteinkünfte ungestört empfangen, besitzen und darüber frei verfügen. Dafür sollen sie den Ausstellern und ihren Nachfolgern fortan jährlich eine Erbpension von 35 Maltern Korn und 35 Maltern Hafer Bonner Maßes, 2 Pfennige nächst der besten Qualität, am Remigiustag [1. Oktober] oder binnen 8 Tagen danach liefern, ferner eine jährliche Erbpension von 42 Maltern Weizen gleichen Maßes und gleicher Güte an Mariä Lichtmess [2. Februar] oder binnen 8 Tagen danach; diese Pachten sind nach Bonn auf ihren Speicher zu entrichten. Sie geloben, diese Konzession einzuhalten, sofern ihnen und ihren Nachfolgern die Pachten termingerecht gezahlt werden. - Sie kündigen ihre Siegel - des Propstes und Kapitels - an sowie das Siegel Erzbischof Heinrichs von Köln, Erzkanzlers des Heiligen Reiches in Italien, der auf ihr Bitten und zum Zeichen seines Einverständnisses siegelt. Der Erzbischof bestätigt die Wahrheit dessen. Datum 1311 die dominica, qua cantatur Misericordias domini.