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Hinweis: Die im neuen Militärdienst-Reglement aufgeführe Erlaubnis über die Entfernung beurlaubter Soldaten vom Heimatort ist genau einzuhalten. Die Landräte und Bürgermeister haben für Einhaltung dieser Bestimmung zu sorgen. Hier handelt es sich um den Gardisten Nikolaus Siedler aus Groß-Hausen vom 1. Bataillon des 2. Garderegiments, der bereits die dritte Desertion begangen hat (Ausfertigung zwei Mal vorhanden, Überweisungsschreiben vom 29. Mai und 6. Juni 1829 anbei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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