Die Reichsstadt Leutkirch gegen Matthäus Ettle (Öttle), Neumüller in der oberen Landvogtei, weil der Beklagte zum Schaden der Moßmühle das Wasser des Kesselbrunnenbads zur Wässerung seiner Wiesen abgefangen und auf die Mühlwiese abgeleitet hatte

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...