Das Rettungsgassen-Dilemma - Wenn die Helfer stecken bleiben
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 R170101/201
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017 >> Unterlagen
6. Juli 2017
Nach dem schweren Busunglück auf der A9 in Bayern fordern viele, die Strafen für Autofahrer empfindlich zu erhöhen, wenn sie keine Rettungsgasse bilden.
18 Tote, 30 Verletzte - das ist die verheerende Bilanz des Busunglücks auf der Autobahn bei Münchberg. Möglicherweise hätten es weniger Opfer sein können. Das ist zumindest die Vermutung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU): Die Helfer hätten schneller vor Ort sein können, hätten die übrigen Autofahrer die Rettungsgasse richtig gebildet.
Unbedachte Autofahrer und Gaffer. Ein Problem, das die Einsatzkräfte im Land immer wieder beobachten. "Die Leute wissen einfach nicht, wie sie die Rettungsgasse bilden können", sagt Wolfgang Goethel von der DRK-Rettungswache Bruchsal. Doch was kann man dagegen tun?
Seit kurzem können Gaffer für ihr Fehlverhalten härter bestraft werden. Doch viele halten die Strafen noch immer für zu milde. Sie wollen den Verkehrsrowdys einen richtigen Denkzettel verpassen. Wenn es sein muss, bis hin zu einer Haftstrafe.
18 Tote, 30 Verletzte - das ist die verheerende Bilanz des Busunglücks auf der Autobahn bei Münchberg. Möglicherweise hätten es weniger Opfer sein können. Das ist zumindest die Vermutung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU): Die Helfer hätten schneller vor Ort sein können, hätten die übrigen Autofahrer die Rettungsgasse richtig gebildet.
Unbedachte Autofahrer und Gaffer. Ein Problem, das die Einsatzkräfte im Land immer wieder beobachten. "Die Leute wissen einfach nicht, wie sie die Rettungsgasse bilden können", sagt Wolfgang Goethel von der DRK-Rettungswache Bruchsal. Doch was kann man dagegen tun?
Seit kurzem können Gaffer für ihr Fehlverhalten härter bestraft werden. Doch viele halten die Strafen noch immer für zu milde. Sie wollen den Verkehrsrowdys einen richtigen Denkzettel verpassen. Wenn es sein muss, bis hin zu einer Haftstrafe.
0'05
Audio-Visuelle Medien
Fischer, Sebastian; Leiter Berufsfeuerwehr
Goethel, Wolfgang; Sanitäter
Jegel, Silvio; Berufsfeuerwehr
Kässinger, Larissa; Sanitäterin
Leiser, Philipp; Berufsfeuerwehr
Maier, Timo; Berufsfeuerwehr
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Audiovisuelles Archiv (Tektonik)
- Mitgeschnittene Film- und Tondokumente (Tektonik)
- Mitgeschnittene Filmdokumente von Südwest 3 und SWR 3 Fernsehen (Tektonik)
- Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017 (Bestand)
- Unterlagen (Gliederung)