Search results
  • 10 of 38

Verordnung: Sämtlichen Justiz- und Hoheitsämtern wird bekannt gemacht, dass beurlaubte Soldaten wegen unbedeutenden Exzessen nicht gleich arretiert werden müssen. Die Vorkommnisse sind der vorgesetzten Dienststelle aber mitzuteilen

Show full title
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Data provider's object view
Loading...