Suchergebnisse
  • 21 von 38

Verordnung: Sämtlichen Justiz- und Hoheitsämtern wird bekannt gemacht, dass beurlaubte Soldaten wegen unbedeutenden Exzessen nicht gleich arretiert werden müssen. Die Vorkommnisse sind der vorgesetzten Dienststelle aber mitzuteilen

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Objekt beim Datenpartner
Loading...