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Verordnung: Die im Jahre 1739 bekannt gemachten Verpflichtungen, dass an christlichen Feiertagen alle Dienste im jüdischen Hause zu unterbleiben haben, werden dahin gelockert, dass arme Christen für geringes Geld vor dem Frühgottesdienst niedere Dienstleistungen verrichten dürfen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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