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Verfügung: Ohne höhere Erlaubnis ist es nicht gestattet, dass Rentbeamte einzelnen Leuten, ganzen Gesellschaften oder Gemeinden die Benutzung fiskalischer Gebäude erlauben (ein Überweisungsschreiben vom 26. Oktober 1842 anbei)
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.2 Landeseigentum, Domänen, Lehen und Pachtgüter
Darmstadt, 1842 Oktober 18
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