Wilhard von der Evere bekundet, daß die 4 Mark aus dem Zehnten zu Holthusen gelegen vor Geseke, welche er seinem Schwager Henrich von Horne behufs der Aussteuer seiner Schwester Drude versetzt hat, von den Erben desselben nach der Aussage seines Sohnes Gerhard und s. gleichnamigen Enkels, nur seinem andern Sohne Ludwig und dessen Frau Agnes zustehen. Zeugen: Hermann de Pundere, Herbord Stotere, Rolf van Merkelinchusen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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