Heiratsvertrag zwischen Johann Wilhelm von Schellard zu Oppendorff und Maria Barbara von Schall, worin der Ehegatte die ihm am 28. Oktober 1717 in Aachen von seinen Eltern vermachten Güter sowie seine Zehnten, Com- und Weyerhöfe mit in die Ehe bringt, ebenso das Haus Roelsdorf im Amt Brihem, die Güter zu Hemmersbach, der Hof zu Coslaar, den Forsthof bei Mannheim, die Güter in Köln und alles, was ihm künftig zufallen wird. Als Morgengabe erhält die Braut nach Ehevollzug ein silbernes Toiletten- und Teegeschirr, ein Kreuz, einen Ring und zwei Armbänder mit Diamanten. Sie bringt 3.000 Reichstaler ihrer verstorbenen Mutter in die Ehe ein, dazu wird ihre Stiefmutter verpflichtet, einen zusätzlichen Betrag zu zahlen. Bei kinderlosem Tod von Marias Bruders sollen die Kinder von ihr und Johann Wilhelm unabhängig ihres Geschlechts in dessen Erbfolge treten. Maria Barbara erhält als Leibzucht alle in die Ehe eingebrachten Güter mit der Auflage, etwaige Kinder standesgemäß und römisch-katholisch zu erziehen. Sollte sie nicht auf den Gütern bleiben wollen, wird ihr ein möbliertes Haus in Köln oder Aachen und 500 Reichstaler zur Verfügung gestellt. Bei den Kindern wird männliche Erbfolge festgelegt. Es folgten Auführungen über die Ausstattung der Kinder bei Ehe-/losigkeit sowie Maria Barbaras bei Wiederverheiratung. Siegelankündigung der Unterzeichner Wilhelm von Schellard, Maria Barbara von Schall von Bell, P. H. G. von Schellard, S. G. von Schellard Scholaster, J. L. B. G. von Schellard, Friedrich Frantz von Breidbach zu Bürscheim, Carl Ferdinand von Hatzfeldt zu Schonstein, Carl van der Vorst zu Lombeek

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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