Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Bestätigung der Leistung des waldeckischen Lehnseides durch Georg Leo von Löwenstein
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe L >> 4 Lo-Lu >> 4.7 Löwenstein, von
1633 Juni 29
Druck (mit handschriften Ergänzungen), Papier.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bestätigung der waldeckischen Kanzlei, dass Georg Leo von Wallenstein den vorgeschriebenen Lehnseid, wie er vor der waldeckischen Lehnkammer von den Vasallen zu leisten ist, geschworen hat.