Abfindung Kunigundes von Gensungen mit den Erträgen eines Zehntteils in Todenhausen durch Cappel
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Urk. 18, 276
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1342 Nov. 29
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1340-1349
1342 November 29
Ausf. Perg. - die beiden Sg. fehlen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno domini 1342 in vigilia sancti Andree apostoli
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Ludwig, Prior und Konvent des Stifts Cappel Prämonstratenserordens bekunden, daß, als sie 5 Teile des halben Zehnten in Todenhausen (Tudinhusin) mit allem Recht im Dorf und außerhalb von Wigand, Johann, Widekind und Konrad gen. Holzsadel (Holzcsadil) erwarben (emissemus), sie einen bestimmten Teil (quandam partem) dieser 5 Zehntteile im Wert einer geschätzten Jahresrente von 2 Maltern Korn und Hafer Homberger Maßes mit dem Geld ihrer 'familiaris' Kunigunde von Gensungen (Gensingin) bezahlt hätten. Sie seien mit ihr übereingekommen, ihr jährlich zusammen mit anderen Einkünften auf Lebenszeit diese Rente und soviel Streu (tantum de straminibus et paleis) wie aus den 2 Maltern fiele sowie eine 'portio' des kleinen Zehnten zu liefern. Nach Kunigundes Tod soll der Zins von 1 Malter zu ihrem Seelenheil auf ewig der Pietanz dienen und im Stift ihr Jahrgedächtnis gefeiert werden. Die restliche Rente von 1 Malter Korn und Hafer und den gesamten kleinen Zehnten kommt lebenslang jährlich Isentrud, einer Tochter Johanns, des Bruders des verstorbenen Herrn (domini) Heinrich von Gensungen, zu. Ist sie tot, dient die besagte Fruchtrente ohne die 'portio' des kleinen Zehnten dem Siechenamt (infirmarie) bzw. der Pietanz der Cappeler Chorfrauen (sororum nostrarum in superiori cenobio Cappele) zum Anniversarium Kunigundes, ihrer Eltern Heinrich und Hildegund sowie der Isentrud. Bedingung ist, daß die jeweilige Pietanzmeisterin (magistra pytancie) der Chorfrauen von dem einen Malter Korn und Hafer den einzelnen Schwestern, soweit es möglich ist, jährlich zu Gründonnerstag, Karfreitag und Ostern ein Weißbrot und Wein liefert. Zum Gedächtnis der Seelen der Vorgenannten und aller Verstorbenen werden die Schwestern eindringlich verpflichtet.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (15.Jh.) Item in Thud ii mald[ra]
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Ausst. (Abt und Konvent)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.270
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Ludwig, Prior und Konvent des Stifts Cappel Prämonstratenserordens bekunden, daß, als sie 5 Teile des halben Zehnten in Todenhausen (Tudinhusin) mit allem Recht im Dorf und außerhalb von Wigand, Johann, Widekind und Konrad gen. Holzsadel (Holzcsadil) erwarben (emissemus), sie einen bestimmten Teil (quandam partem) dieser 5 Zehntteile im Wert einer geschätzten Jahresrente von 2 Maltern Korn und Hafer Homberger Maßes mit dem Geld ihrer 'familiaris' Kunigunde von Gensungen (Gensingin) bezahlt hätten. Sie seien mit ihr übereingekommen, ihr jährlich zusammen mit anderen Einkünften auf Lebenszeit diese Rente und soviel Streu (tantum de straminibus et paleis) wie aus den 2 Maltern fiele sowie eine 'portio' des kleinen Zehnten zu liefern. Nach Kunigundes Tod soll der Zins von 1 Malter zu ihrem Seelenheil auf ewig der Pietanz dienen und im Stift ihr Jahrgedächtnis gefeiert werden. Die restliche Rente von 1 Malter Korn und Hafer und den gesamten kleinen Zehnten kommt lebenslang jährlich Isentrud, einer Tochter Johanns, des Bruders des verstorbenen Herrn (domini) Heinrich von Gensungen, zu. Ist sie tot, dient die besagte Fruchtrente ohne die 'portio' des kleinen Zehnten dem Siechenamt (infirmarie) bzw. der Pietanz der Cappeler Chorfrauen (sororum nostrarum in superiori cenobio Cappele) zum Anniversarium Kunigundes, ihrer Eltern Heinrich und Hildegund sowie der Isentrud. Bedingung ist, daß die jeweilige Pietanzmeisterin (magistra pytancie) der Chorfrauen von dem einen Malter Korn und Hafer den einzelnen Schwestern, soweit es möglich ist, jährlich zu Gründonnerstag, Karfreitag und Ostern ein Weißbrot und Wein liefert. Zum Gedächtnis der Seelen der Vorgenannten und aller Verstorbenen werden die Schwestern eindringlich verpflichtet.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (15.Jh.) Item in Thud ii mald[ra]
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Ausst. (Abt und Konvent)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.270
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ