Peter von Hofheim ("Hoiffheym"), Schultheiß, Werner von Kloppenheim ("Clopheym"), "Henn Heylant", "Smidts Cless", "Rorich Metzeler", Schöffen, "Henn Metzeler", "Appel Cless", "Schulteissen Henn", "Henn Fuerbecher", "Heylman Snider", "Monchs Clessgen" und "Appelhenn" d.J., Geschworene des Rats, und die ganze Gemeinde des Dorfes Erbach im Rheingau ("Ringauwe") verkaufen Bruder Johann "Wilnaw", Prior des Predigerklosters zu Frankfurt ("Francfurt"), Herrn Benedictus, Pater des Hauses Marienthal im Rheingau ("Mergendail im Rinckgawe"), und "Hanssen Swartzenbergern", Bürger zu Frankfurt ("Francfurt"), alsTestamentariern Herrn "Johan Stirns", Vikars von Liebfrauen zu Frankfurt ("Franckfurt"), 12 Goldgulden Wiederkaufsgült, fällig dem Stift Marienthal und hausarmen Leuten zu Erbach auf Laetare zum Ankauf von grauem Tuch binnen 3 Wochen durch die Gemeinde. S. des Gerichts. "Geben am montag nach dem sontag Reminiscere a.d. millesimo quingentesimo primo."
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Peter von Hofheim ("Hoiffheym"), Schultheiß, Werner von Kloppenheim ("Clopheym"), "Henn Heylant", "Smidts Cless", "Rorich Metzeler", Schöffen, "Henn Metzeler", "Appel Cless", "Schulteissen Henn", "Henn Fuerbecher", "Heylman Snider", "Monchs Clessgen" und "Appelhenn" d.J., Geschworene des Rats, und die ganze Gemeinde des Dorfes Erbach im Rheingau ("Ringauwe") verkaufen Bruder Johann "Wilnaw", Prior des Predigerklosters zu Frankfurt ("Francfurt"), Herrn Benedictus, Pater des Hauses Marienthal im Rheingau ("Mergendail im Rinckgawe"), und "Hanssen Swartzenbergern", Bürger zu Frankfurt ("Francfurt"), alsTestamentariern Herrn "Johan Stirns", Vikars von Liebfrauen zu Frankfurt ("Franckfurt"), 12 Goldgulden Wiederkaufsgült, fällig dem Stift Marienthal und hausarmen Leuten zu Erbach auf Laetare zum Ankauf von grauem Tuch binnen 3 Wochen durch die Gemeinde. S. des Gerichts. "Geben am montag nach dem sontag Reminiscere a.d. millesimo quingentesimo primo."
U / 1501 März 8 / I (in 14 / 821)
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
08.03.1501
Jesuiten (Mariental) Mainz
Kop. (ca. 1506) im Marienthaler Kopialbuch, 14/821, Bl. XXXIr - XXXIIr.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ