Abtei St. Matthias bei Trier, deren Kellerei zu Villmar gegen leiningen-westerburgische gemeinschaftliche Regierung, Westerburg, Gemeinde Schadeck, (Lic. Johann Joseph Flach, Prokurator am RKG, Wetzlar)
Vollständigen Titel anzeigen
1980
1 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
(1736-) 1775-1781 (-1804)
Enthält: Quad. 4, 5: vorinstanzliche Urteile (1774)
Enthält: Quad. 8: Zeugenverhör (o.J.)
Enthält: Quad. 9: Auszüge aus Kellereizehntbuch (1736-1762)
Enthält: Quad. 12: vorinstanzliche Akten (ab 1771)
Enthält: Quad. 8: Zeugenverhör (o.J.)
Enthält: Quad. 9: Auszüge aus Kellereizehntbuch (1736-1762)
Enthält: Quad. 12: vorinstanzliche Akten (ab 1771)
Zivilprozessakte
Weitere Angaben (Prozessakte): Sachverhalt: Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils der bekl. Regierung vom 20.7.1774, Anspruch auf Feststellung dessen, dass die bekl. Gemeinde mit dem durchgeführten Zeugenverhör nicht hinreichend bewiesen hat, dass auf den den Klägern zehntbaren Feldern in der Schadecker Gemarkung die erste Garbe als Saatgut zehntfrei ist, da eine solche Zehntfreiheit, wenn sie weder gesetzlich noch vertraglich eingeräumt ist, was hier nicht der Fall ist, nur auf Grund einer 40-jährigen, gutgläubigen Ersitzung möglich ist, die Zeugen nicht unvoreingenommen und die Zeugenaussagen widersprüchlich waren und für eine mögliche Ersitzung weder die erforderliche Zeitspanne bewiesen worden war, noch die Gemeinde gutgläubig war, da sie selbst, als langjähriger Zehntpächter der Kläger, für die erste Garbe bösgläubig den Zehnten nicht erhoben hatte, wogegen die Beklagten ein Universalzehntrecht der Kläger bestreiten, die Ersitzungsfrist vollendet worden war und die bekl. Gemeinde gutgläubig war, weil sowohl in den Jahren, in denen der Zehnte an die bekl. Gemeinde verpachtet war, zur Zehnterhebung ein verpflichteter Zehntheber vorhanden war, der einen Mißbrauch angezeigt hätte, als auch in den Jahren, in denen die Kläger selbst den Zehnten erhoben hatten, die Kläger die Existenz der Freigarbe anerkannt hatten
pre: Leiningen-westerburgische gemeinschaftliche Regierung 1771
pre: nach Aktenversendung Juristenfakultät Gießen 1774
pre: RKG 1775
pre: Leiningen-westerburgische gemeinschaftliche Regierung 1771
pre: nach Aktenversendung Juristenfakultät Gießen 1774
pre: RKG 1775
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:09 MESZ