Die Stellung der Kirche zum Staat, zu den nationalen Verbänden und zur NSDAP. Verhalten der Kirche in politischen Fragen, Beschwerden gegen Übergriffe der Partei und der Glaubensbewegung Deutsche Christen und umgekehrt
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1OB 002, 567
1OB 002 Konsistorium der Evangelischen Kirche im Rheinland
Konsistorium der Evangelischen Kirche im Rheinland >> B 1 Kirchenverfassung und Synodaleinrichtung >> B I b Spezialia
1944-1946
Enthält: Lic. Dr. Helmut Thielicke, ein geistliches Votum zur Beurteilung der inneren Lage 03.09.1943; Prof. Dr. Hans Dölle (Tübingen), Aufzeichnung über eine Tagung in Bad Boll zur Verfassung und Strafrecht 08.11.1945Darin: u. a.:Willy Beer, Ein Polizeistaat. Deutsche allgemeine Zeitung 28.01.1944; Druck CDU Düsseldorf, Der neue Geist im neuen Staat, Reden von Dr. Robert Lehr, Karl Arnold und Rechtsanwalt Dr. Kaufhold 24.11.1945 (31 Seiten)B I b 14 Bd. V
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:06 MEZ