Der Offizial der Arnsberger Curie in der Stadt Werl bekundet, Hermann Lilie, Abt, Johannes von Soest (de Susato), Supprior, und das gesamte Kapitel des Konvents in Wedinghausen (Wedinckhusen) hätten ihm durch den Doktor Johannes Lilie und den Magister Georg Hauerkamp, Notar des Werler Konsistoriums, darlegen lassen, die frühere Äbtissin in Meschede, Jutta, habe den bei Wedinghausen gelegenen Haupthof Wetter dem Kloster Wedinghausen für gewisse Pensionen vor mehr als 330 Jahren übertragen. Später [vergl. Urkunde von 1320 Okt. 3 im Archiv Wedinghausen; Reg. der Eb. von Köln IV 1202] sei dann ein Streit entstanden zwischen dem Propst Theoderich und dem Konvent zu Wedinghausen auf der einen Seite und Walram von Arnsberg, Propst, Degenhard, Dekan, Franco, Scholaster, und dem Kapitel zu Meschede auf der anderen Seite. Das Stift Meschede versuchte, den Haupthof Wetter auf gerichtlichem Wege vor dem Kölner Erzbischof Heinrich zurückzuerlangen. Schließlich habe es aber auf Grund der vorgelegten Dokumente dem Konvent in Wedinghausen den Besitz des Hofes gegen gewisse Abgaben bestätigt. Nichtsdestoweniger hätten aber Engelbert Bercka, Dekan, Heinrich Hundt, Scholaster, und das Kapitel in Meschede sich an den Erzbischof Hermann von Köln und seinen Koadjutor Adolph von Schauenburg gewandt, der Konvent in Wedinghausen solle ihnen den Hof überlassen. Dies habe der Konvent in Wedinghausen abgelehnt und vom Kölner Offizial ein Mandat erlangt, das dem Stift Meschede die weitere Besitzstörung verbot bzw. es auf den gerichtlichen Weg verwies. Außerdem haben der gen. Doktor und der Notar von Seiten des Stifts dargelegt, es gehe dem Stift Meschede nicht darum, den Konvent in Wedinghausen in dem Besitz des Hofes Wetter zu stören, sondern darum, daß der angegebene Zins, der aus Gnade in eine andere Form umgewandelt worden sei, in den vergangenen Jahren nicht gezahlt worden sei. Abt und Konvent hätten zehn rheinische Gulden zahlen müssen, für die sie zehn Kurrent-Gulden gegeben hätten. Als das Stift seine Boten wegen der Zahlung geschickt hätte, hätten diese die zehn Gulden nicht in legaler, sondern in schlechter Münze erhalten. Nach verschiedenen Prozeßschritten kommt es nun zu folgendem Vergleich. Der Konvent in Wedinghausen hat dem Stift Meschede jährlich am Feste des Apostels Thomas zehn rheinische Gulden zu 24 Albus, wobei jeder Albus zu sechs Westfälischen Pfennigen zu rechnen ist, in legaler Münze zu bezahlen, nachdem er die entsprechende Quittung empfangen hat. Außerdem hat er zu Maria Magdalena vier fette Schafe, die mindestens zwei Jahre alt sein müssen, gen. "hemels", nach Meschede zu schicken. Ferner hat er zehn Malter Hafer und einen Malter Roggen aus dem Hof Wetter jährlich zu liefern. Wegen der Entfernung kann diese Abgabe auch aus folgenden näher gelegenen Gütern entrichtet werden: aus dem Haupthof Wennemen (Wenden) ein Malter Hafer, aus dem Haupthof Wallen (Walden) drei Malter Hafer, aus einer Hufe ebenda zwei Malter Hafer, aus der Hufe Kleppers zu Berge vier Malter Hafer, aus dem Haupthof Babenoill ebenda ein Malter Roggen. Dieses Korn ist auf Kosten der Bauern zur Kellnerei in Meschede zu fahren. Für das zurückliegende Jahr (15)39 haben Abt und Konvent nur 12 1/2 Werler Mark zu zahlen. Ankündigung des Siegels der Arnsberger Curie, von Abt und Konvent und von Dekan und Kapitel. Geschehen Freitag 1540 Okt. 29 in der Pfarrkirche zu Werl. Zeugen: der Magister Johannes Elies, Dekan der Kirche St. Maria Überwasser in der Stadt Münster, Gerhard Vlenbroick und Johann Georgii von Paderborn, geschworene Prokuratoren der Arnsberger Curie.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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