Georg Becht auf dem Priorberg, Bürger und Untertan des wernauischen Fleckens Dettingen, schuldet dem Christ Beiter der Junge, Bürger und Tucher der kaiserlich österr. Stadt Horb, 30 Gulden Landeswährung, die er innerhalb von 3 Jahren zurückzuzahlen verspricht. Zum Unterpfand verschreibt er um die Nutznießung auf 3 Jahre seine 3 Viertel nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belasteten Wiesen in der oberen Degernau zu Dettingen (Begrenzung: Michael Zahn, Bauer; Neckar; Herrschaft; Pfarrwiese). Der Aussteller will dem Gläubiger im nächsten Jahr 2 Wagen mit Dung auf die Wiese fahren. Die Aufkündigung soll auf Lichtmeß erfolgen. Für Gülten, Kontributionen, Steuern, Schatzung und andere Beschwerungen, die von den 3 Viertel Wiesen erhoben werden, kommt der Aussteller auf. Nachtrag von 1682 April 9: Da das Unterpfand anderweitig verkauft worden ist und damit die aufgenommenen 30 Gulden bezahlt wurden, hat der Aussteller von Christ Beither 25 Gulden erhalten und 45 Kreuzer Schreibtaxe, die Beither für ihn ausgelegt hat. Dafür erhält Beither die Nutznießung von 1 Mannsmad Wiesen in zwei Stücken im Dießener Tal: Begrenzung des einen Stücks: Mühlbach, Herrschaft zu Dettingen, Michel Zahn, Aussteller; Begrenzung des anderen Stücks: Herrschaft, Dießener Bach, Michel Zahn. Die Aufkündigung soll an Lichtmeß erfolgenZeugen: Simon Gnamb und Jakob Wolfstirn, beide des GerichtsSchreibtaxe 15 KreuzerUnterschrift: Philipp Jakob Mahler, Vogt zu DettingenMahler bekundet, durch Unterschrift und Petschaft, daß Johann Georg Pökler (?) das Unterpfand an sich gelöst hat und bis zur Wiederablösung nutzt