Rettet den Diesel! Sind Fahrverbote noch zu verhindern?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 R170031/204
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017 >> Unterlagen
6. April 2017
Es gibt ihn also doch, den sauberen Diesel. Davon ist zumindest Ministerpräsident Winfried Kretschmann überzeugt. Werden Fahrverbote in Stuttgart damit hinfällig?
Wer einen relativ neuen Diesel fährt, erlebt derzeit ein Wechselbad der Gefühle. Erst heißt es, er sitze in einem der saubersten Fahrzeuge. Dann - mit Abgasskandal und Feinstaubwarnungen - wird sein Gefährt zur Dreckschleuder und damit nahezu wertlos. Nun verkündet Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nach einem Besuch bei Daimler: "Es gibt den sauberen Diesel." Die Autoindustrie müsse prüfen, ob Euro-5-Fahrzeuge nachgerüstet werden könnten. Wenn das technisch gelingt, "dann muss man auch diese Fahrverbote nicht machen", sagte der Ministerpräsident.
Reagiert die Landesregierung damit auf die heftigen Proteste, denen sie seit Wochen wegen des angekündigten Fahrverbots ausgesetzt ist? Schließlich ist die Diesel-Technologie ein Aushängeschild der heimischen Wirtschaft. Zehntausende Arbeitsplätze bei Daimler, Bosch oder Mahle sind vom Selbstzünder abhängig. Eine Autogipfel Ende April soll Klarheit zur Zukunft der Diesel-Technologie bringen. Auch zur Frage, ob Besitzer älterer Diesel bei der Umrüstung mit einer staatlichen Prämie rechnen können, wie dies etwa von der CDU-Fraktion gefordert wird.
Gast im Studio: Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe
Wer einen relativ neuen Diesel fährt, erlebt derzeit ein Wechselbad der Gefühle. Erst heißt es, er sitze in einem der saubersten Fahrzeuge. Dann - mit Abgasskandal und Feinstaubwarnungen - wird sein Gefährt zur Dreckschleuder und damit nahezu wertlos. Nun verkündet Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nach einem Besuch bei Daimler: "Es gibt den sauberen Diesel." Die Autoindustrie müsse prüfen, ob Euro-5-Fahrzeuge nachgerüstet werden könnten. Wenn das technisch gelingt, "dann muss man auch diese Fahrverbote nicht machen", sagte der Ministerpräsident.
Reagiert die Landesregierung damit auf die heftigen Proteste, denen sie seit Wochen wegen des angekündigten Fahrverbots ausgesetzt ist? Schließlich ist die Diesel-Technologie ein Aushängeschild der heimischen Wirtschaft. Zehntausende Arbeitsplätze bei Daimler, Bosch oder Mahle sind vom Selbstzünder abhängig. Eine Autogipfel Ende April soll Klarheit zur Zukunft der Diesel-Technologie bringen. Auch zur Frage, ob Besitzer älterer Diesel bei der Umrüstung mit einer staatlichen Prämie rechnen können, wie dies etwa von der CDU-Fraktion gefordert wird.
Gast im Studio: Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe
0'13
Audio-Visuelle Medien
Bröcking, Jan; Diplom Ingenieur, Geschäftsführer
Stuttgart S; Fahrverbot
Stuttgart S; Feinstaub
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:30 MEZ
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