Anspruch auf Herausgabe des wegen Felonie aberkannten, dem Abt von Gladbach lehnrührigen Klüppeler Hofes bei Anrath (Erzstift Köln, Amt Oedt; Kr. Kempen-Krefeld). Die Appellaten fordern die Einstellung eines Prozesses, den der Vater des Appellanten beim Offizial in Köln gegen ihre Mutter wegen des Klüppeler Hofes angestrengt hatte, da der Offizial nicht die zuständige Instanz sei. Außerdem verlangen sie die Rückverweisung an die erste Instanz, da der Streitwert unter der appellierfähigen Summe lieg.
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Anspruch auf Herausgabe des wegen Felonie aberkannten, dem Abt von Gladbach lehnrührigen Klüppeler Hofes bei Anrath (Erzstift Köln, Amt Oedt; Kr. Kempen-Krefeld). Die Appellaten fordern die Einstellung eines Prozesses, den der Vater des Appellanten beim Offizial in Köln gegen ihre Mutter wegen des Klüppeler Hofes angestrengt hatte, da der Offizial nicht die zuständige Instanz sei. Außerdem verlangen sie die Rückverweisung an die erste Instanz, da der Streitwert unter der appellierfähigen Summe lieg.
AA 0627, 3112 - K 356/1028
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
1553 - 1554 (1553 - 1554)
Enthaeltvermerke: Kläger: Wetzel Kessel als Erbe seines Vaters Heinrich, (Bekl.) Beklagter: Gebrüder Georg von Hatzfeldt, Amtmann zu Kaster, Adam von Hatzfeldt, Dekan von Heinsberg, und Franz von Hatzfeldt als Vormünder der Kinder (Johann, Adam, Eva, Wilhelm, Agnes und Catharina) ihres Bruders Johann von Hatzfeldt, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Caspar Fichartz 1553 - Dr. Anastasius Greineisen 1553 - Dr. Alexander Rebstock 1553 - Dr. Melchior Swartzenberger 1553 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Melchior Swartzenbergh 1553 - Dr. Julius Mart 1553 - Dr. Alexander Rebstock 1553 - Lic. Amandus Wolff 1553 - Dr. Anastasius Greineisen 1553 - Dr. Lucas Lantstraß 1553 - Dr. Ludwig Ziegler 1553 - Dr. Johann Descheler 1553 - Dr. Michael von Kaden 1553 - Lic. Mauritius Breunle 1553 - Lic. Philipp Seiblin 1554 Prozeßart: Appellationsprozeß Instanzen: 1. Lehen- und Mannkammer des Abtes von Gladbach 1553 - 2. RKG 1553 - 1554 (1553 - 1554) Beweismittel: Substitutio generalis des Lic. Philipp Seiblin für Lic. Martin Reichard, Dr. Caspar Fichard, Dr. Laurentius Wildhelm 20. Feb. 1555 (12). Beschreibung: 2 cm, 31 Bl., lose; Q 1 - 9 außer 7, 5 Beilagen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:49 MESZ