Anspruch auf Herausgabe des wegen Felonie aberkannten, dem Abt von Gladbach lehnrührigen Klüppeler Hofes bei Anrath (Erzstift Köln, Amt Oedt; Kr. Kempen-Krefeld). Die Appellaten fordern die Einstellung eines Prozesses, den der Vater des Appellanten beim Offizial in Köln gegen ihre Mutter wegen des Klüppeler Hofes angestrengt hatte, da der Offizial nicht die zuständige Instanz sei. Außerdem verlangen sie die Rückverweisung an die erste Instanz, da der Streitwert unter der appellierfähigen Summe lieg.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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