In der gräflich hohenzollerischen Kanzlei hat auf Befehl des Grafen Johann zu Hohenzollern Mang Schaz, hohenzollerischer Untervogt zu Sigmaringen, den päpstlichen und kaiserlichen Notar, derzeit Stadtschreiber der Reichsstadt Wangen, gebeten, einen übergehenen, auf Papier geschriebenen Zettel vor den anwesenden Zeugen öffentlich zu verlesen und das, was er (Mang Schaz) wegen des Grafen angebe, "in notam zu nehmen" und darüber ein oder mehrere Notariatsinstrumente auszufertigen. (Es folgt inseriert der Wortlaut von Urkunde 1615 Juli 25.) Der Notar soll sich mit Mang Schaz und den Zeugen nach Rulfingen und Hausen am Andelsbach zu den Gemeindeleuten begeben, zu sehen und zu hören, daß diese alle den Zinsbrief durch den Notar vernehmen und um Besiegelung bitten würden. Es geschieht so in Andelsbach in Georg Spindlers Wirtsbehausung. Die Leute bekräftigen den Inhalt des Konzeptes durch Schwur. Der Ausschuß (Georg Bernhardt, Schultheiß; Kaspar Berner, des Gerichts; Othmar Stropp, Dorfpfleger) will den Junker Ebert (!) (auch: Eberhärt) Gremblich von Jungingen zu Menningen um Besiegelung des Originals bitten, weil sie kein eigenes Siegel haben. Es geht dann nach Rulfingen, wo in der Behausung des Anthoni Veeser, Wirts und Schultheißen, die Gemeindeleute versammelt sind. Auch sie bitten den Junker um Besiegelung. Ausschuß: Anthoni Veeser, Schultheiß; Melchior Binder, des Gerichts; Andre Walraff, Dorfpfleger). Der Junker erklärt in Rülfingen seine Bereitwilligkeit zur Besiegelung

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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