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Claus Meurer, B. zu Neuenstadt, wegen unerlaubten Austritts aus der Stadt und andern unten näher bezeichneten Delikten zu Neuenstadt gef., jedoch auf Fürbitte seiner Ehefrau und in Ansehung seines "haupts plöigkeit" begnadigt und freigelassen unter der Bedingung, seine im Gefängnis aufgelaufenen Atzung zu bezahlen, sein Hab und Gut zu Neuenstadt binnen Monatsfrist zu verkaufen, davon seinem Landesfürsten den Abzug zu entrichten und alle seine "Schuldner" (= Gläubiger) zufrieden zustellen, schwört U. und gelobt eidlich, nach Monatsfrist und Bezahlung seiner Schulden den Flecken Neuenstadt und das Fürstentum Württemberg zu verlassen und sich darin ohne zuvor erlangte Erlaubnis des Landesherrn nicht mehr anzutreffen zu lassen, sich gegen sein Weib friedlich und wohl zu verhalten und sie nicht mehr wie bisher unchristlich zu schlagen und zu stoßen, auch gegen jedermann zu Neuenstadt sich wie ein Einwohner tugendlich und friedlich zu benehmen, dies alles im Übertretungsfalle bei Verwirkung seines Lebens. Doch sollen seinem Weib seine Untaten und sein Hinausschwören nicht nachteilig sein. M. hatte sich vormals bei Nacht außerhalb der Stadt Neuenstadt, während die Tore verschlossen waren, heimlich an "ungepürlichen ortten" aufgehalten, war auch mehrmals zur Unzeit aus- und eingegangen, sodann gegen Pflicht und Eid ausgetreten und hatte überdies Drohworte ausgestoßen. Wegen dieser Untaten im Gefängnis eingesperrt, war er nachts ausgebrochen, wurde jedoch ergriffen und erneut gef.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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