Seelenheilsstiftung durch Johannes von Elben und seine Brüder.
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Urk. 16, 168
Urk. 16, A II, Kloster Breitenau
Urk. 16 Kloster Breitenau - [ehemals: A II]
Kloster Breitenau - [ehemals: A II] >> 1350-1374
1350 Februar 1
Ausf. Perg., 5 Siegel hängen an
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: anno domini Millesimo trecentesimo quinquagesimo feria secunda proxima post domincam exurge que fuit kalendas mensis februarii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johannes von Elben, Pleban zu Gudensberg, und seine Brüder, die Ritter Otto und Hermann von Elben, übergeben nach reiflicher Überlegung und mit Zustimmung der Frauen der beiden Brüder und aller Erben zusätzlich zu dem schon früher auf der linken Chorseite zu Ehren der Jungfrau Maria und der Maria Magdalena eingerichteten Alter, an dem jede Woche von den Priestern des Konvents zu Ehren der Eltern drei Messen gelesen werden, drei Hufen in der angrenzenden Gemarkung in Rittervenne samt allen Rechten und allem Zubehör, damit die Messen an besagtem Altar noch schöner gefeiert werden können und das Kloster durch die wachsende Zahl der Priester nicht in Armut gerate. Die Erträge aus diesen Hufen sollen jährlich zu gleichen Teilen an die Priester verteilt werden. Mit dieser Urkunde erklären sie gleichzeitig den Verzicht auf die vorausgegangene Schenkung, fordern jedoch vom Konvent jährlich zwei Malter Hafer und Weizen als Zins aus genannten Hufen. Die Messen sollen nicht vernachlässigt werden oder, falls dies geschehe, innerhalb eines Monats nachgeholt werden. Geschehe dies nicht, werden sie von den Erben wieder eingezogen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johannes von Elben, Otto von Elben, Hermann von Elben, Tilemann von Elben, Johannes de Linne
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johannes von Elben, Pleban zu Gudensberg, und seine Brüder, die Ritter Otto und Hermann von Elben, übergeben nach reiflicher Überlegung und mit Zustimmung der Frauen der beiden Brüder und aller Erben zusätzlich zu dem schon früher auf der linken Chorseite zu Ehren der Jungfrau Maria und der Maria Magdalena eingerichteten Alter, an dem jede Woche von den Priestern des Konvents zu Ehren der Eltern drei Messen gelesen werden, drei Hufen in der angrenzenden Gemarkung in Rittervenne samt allen Rechten und allem Zubehör, damit die Messen an besagtem Altar noch schöner gefeiert werden können und das Kloster durch die wachsende Zahl der Priester nicht in Armut gerate. Die Erträge aus diesen Hufen sollen jährlich zu gleichen Teilen an die Priester verteilt werden. Mit dieser Urkunde erklären sie gleichzeitig den Verzicht auf die vorausgegangene Schenkung, fordern jedoch vom Konvent jährlich zwei Malter Hafer und Weizen als Zins aus genannten Hufen. Die Messen sollen nicht vernachlässigt werden oder, falls dies geschehe, innerhalb eines Monats nachgeholt werden. Geschehe dies nicht, werden sie von den Erben wieder eingezogen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johannes von Elben, Otto von Elben, Hermann von Elben, Tilemann von Elben, Johannes de Linne
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ